Landratsamt Miesbach bittet, auf persönliche Vorsprachen zu verzichten
Um die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland einzudämmen, bittet das Landratsamt Miesbach darum, derzeit auf persönliche Vorsprachen im Amt weitestgehend zu verzichten. Die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes ist von zentraler Bedeutung. Landrat Wolfgang Rzehak hat deshalb entschieden, dass es ab 16.03.2020 bis vorläufig 19.04.2020 keine allgemeinen Öffnungszeiten am Landratsamt geben wird.
Um einen Ausfall der Belegschaft des Landratsamtes zu verhindern, sollten alle Bürgerinnen und Bürger ihren persönlichen Kundenkontakt zum Landratsamt einschränken und elektronisch oder telefonisch abwickeln. Für viele Angelegenheiten ist eine persönliche Vorsprache nicht zwingend erforderlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes helfen telefonisch oder per Email gerne bei der Entscheidung.
Nur für die Zulassungs- und Führerscheinstelle im Fachbereich Mobilität gelten nachfolgende Öffnungszeiten:
Mo-Do 7.30 – 12.30 Uhr (Annahmeschluss) und
Mo, Di 13.30 – 15.00 Uhr (Annahmeschluss) und
Do 13.30 – 17.00 Uhr (Annahmeschluss),
Fr 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr (Annahmeschluss).
Darüber hinaus bleibt das Kundencenter der Fachbereiche Arbeit und Soziales und Ausländer- und Asylangelegenheiten sowie der Bürgerservice Mo-Fr 7.30 – 12:30 Uhr und Do 13.30 – 18.00 Uhr geöffnet.
Ein Besuch in allen anderen Fachbereichen ist nur im zwingend notwendigen Einzelfall und nach vorheriger Terminabstimmung möglich:
DIE BELEGSCHAFT DES LANDRATSAMTES MIESBACH DANKT FÜR DIE KOOPERATION!