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Der Fachbereich 24 “Öffentliche Sicherung Gewerbe” hat folgende Empfehlungen an Ladengeschäfte des Einzelhandels herausgegeben:
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- Bitte weisen Sie die Kundschaft vor Betreten des Ladengeschäftes mittels Hinweisschildern auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m zueinander hin.
- Zur Gewährleistung des Mindestabstandes sollte ggf. nur eine bestimmte Anzahl an Kundschaft in das Geschäft gelassen werden.
- An der Kasse empfehlen wir, eine Kennzeichnung des Mindestabstandes durch entsprechende Markierungen auf dem Boden anzubringen.
- Zur Gewährleistung des Mindestabstandes sowie zur Reduzierung der Verweildauer der Kundschaft im Geschäft regen wir die Besetzung aller zur Verfügung stehenden Kassen an.
- Wir regen ferner an, bestimmte Öffnungszeiten für Senioren vorzubehalten und darauf mittels von außen gut sichtbarer Beschilderung hinzuweisen.
- Sorgen Sie auch für Ihre Angestellten für einen ausreichenden Schutz vor dem Coronavirus (z.B. Handschuhe, Plexiglasscheiben an den Kassen, Möglichkeiten zum regelmäßigem Händewaschen).
- Angestellte mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion sollten von der Arbeit freigestellt werden.
- Gegenstände, mit welchen die Kundschaft sowie die Angestellten häufig in Berührung kommen (z.B. Türklinken, Armaturen, Eingabefelder EC-Karten-Lesegeräte, Lichtschalter), sollten regelmäßig desinfiziert werden.
- Sofern möglich, empfehlen wir die regelmäßige Lüftung des Ladengeschäftes (bspw. auch durch Offenhalten der Eingangstüren).